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zuweisen

Sachgebiet: Technik
Morphologie: zu|weis|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet ab
Partizip II mit haben
Präfix: zu
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:


Zuweisen

Morphologie: zu|weis|en




[st. V.; hat]: als befugte Instanz [mit einem diesbezüglichen Hinweis] zuteilen: jmdm. eine Arbeit, eine Wohnung z.; einer Institution Gelder z.; der Staat hat die ihm von der Verfassung zugewiesenen (seine in der Verfassung festgelegten) Aufgaben wahrzunehmen; Ü jmdm. Schuld [an etw.] z. (geben).