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schwören

Morphologie: schwör|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
intransitiv
Stammform: abschwören
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[st. V.; hat] [mhd. swern, swer(i)gen, ahd. swerian, eigtl.= (vor Gericht) sprechen, Rede stehen]:

1. a) einen Eid, Schwur leisten, ablegen: vor Gericht s.; mit erhobener Hand s.; auf die Verfassung s.; falsch s. (einen Falscheid od. Meineid ablegen); einen Meineid s.; b) in einem Eid, Schwur versichern od. geloben: nach der Vernehmung muss der Zeuge s., dass er die Wahrheit gesagt hat; ich schwöre es [so wahr mir Gott helfe] (Eidesformel); ich könnte, möchte s. (ugs.; bin ganz sicher