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widerrufen

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: wider|ruf|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
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WIDERRUFEN



[st. V.; hat] [mhd. widerruofen= zurückrufen; für ungültig erklären]: für nicht mehr geltend, unrichtig erklären; [öffentlich] zurücknehmen: eine Erklärung, Erlaubnis, Behauptung w.; die Angeklagte hat ihr Geständnis widerrufen.