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ergreifen

Sachgebiet: Lexikologie
Morphologie: er|greif|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
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ERGREIFEN



[st.V.; hat] [1a: mhd. ergrifen]:

1. a) mit der Hand nach einer Person, Sache greifen u. sie festhalten; [zu einem bestimmten Zweck] in die Hand nehmen: ein Glas, jmds. Hand e.; ein Kind bei der Hand e.; er ergriff den Ertrinkenden beim Schopf; Ü die Flammen ergriffen das Haus; b) festnehmen: einen Dieb e.; der Täter konnte sofort ergriffen werden; c) (verblasst:) drückt den Entschluss zu etw., den Beginn von etw. aus: einen Beruf e. (wählen); die Initiative e. (aktiv werden, zu hand