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einweisen

Morphologie: ein|weis|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
Präfix: ein
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[st.V.; hat]:

1. (in amtlicher Funktion) veranlassen, dass jmd. an einem bestimmten Ort aufgenommen, untergebracht wird: jmdn. ins Krankenhaus, in ein Erziehungsheim e.

2. a) jmdn. in eine neue Tätigkeit einführen, indem man ihm Instruktionen über seine zu verrichtende Arbeit gibt: die Sekretärin wurde von ihrer Chefin [in ihre Aufgaben] eingewiesen; b) jmdm. feierlich sein Amt übergeben: der Geistliche wurde im Rahmen eines Gottesdienstes in sein Amt eingewiesen.

3.