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beanspruchen

Morphologie: be|anspruch|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. auf etw. Anspruch erheben; fordern, verlangen [worauf man Anspruch hat]: Schadenersatz, sein Erbteil b.; der Koalitionspartner beansprucht drei Ressorts; er beansprucht für sich, wie ein Erwachsener behandelt zu werden; Ü ihre Thesen können auch heute noch Gültigkeit b.

2. a) von etw. Gebrauch machen, verwenden, ausnutzen: jmds. Gastfreundschaft nicht länger b. wollen; b) (jmdm. od. einer Sache) viel abverlangen; großen Anforderungen aussetzen: der Beruf be