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Sachgebiet: Computer
Technik
Mechanik
Morphologie: be|arbeit|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. sich mit einem Gesuch, einem Fall als entsprechende Instanz prüfend od. erforschend beschäftigen [u. darüber befinden]: einen Antrag, Fall b.; ein seit drei Jahren ergebnislos bearbeiteter Raubmord;

2. a) zu einem bestimmten Zweck körperliche Arbeit an etw. wenden: Metall, Leder, den Boden b.; sie bearbeitete ihre Finger mit einer Nagelbürste; er hat die elektronische Orgel so bearbeitet (so wild, kräftig darauf gespielt), dass die Scheiben klirrten; b) mit