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beantragen

Morphologie: be|an|trag|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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BEANTRAGEN



[sw.V.; hat] [für älter antragen, zu Antrag]: a) [auf schriftlichem Wege] (die Gewährung von etw.) verlangen: ein Visum, ein Stipendium, Kindergeld, seine Versetzung b.; [beim Chef] Urlaub b.; [bei der Krankenkasse] eine Kur b.; [bei der Geschäftsleitung] einen weiteren Mitarbeiter b.; b) die [Beschließung u.] Durchführung von etw. verlangen: die Auslieferung eines Straftäters b.; für einen Angeklagten Haftverschonung b.; beim/(schweiz. Amtsspr.:) dem Verwaltungsrat eine Vertagung b.