Weiteres Nachschlagewerk   de-deDE-CN   en-cnEN-CN   leoLEO   googleGoogle   wikiWIKI

ausklagen

Morphologie: aus|klag|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
Präfix: aus
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:

Ausklagen

Morphologie: aus|klag|en
aus|klag|en
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Stammform: Ausklage



[sw.V.; hat]:

1. (geh.) a) klagend vorbringen, äußern: sein Leid a.; b) [a. + sich] sein Leid klagen, sich klagend aussprechen: sie hatte das Bedürfnis, sich auszuklagen; c) aufhören zu klagen [meist in einer zusammengesetzten Zeitform]: es dauerte lange, bis er ausgeklagt hatte.

2. (Rechtsspr.) a) durch gerichtliche Klage eintreiben, einklagen: die Miete, Schulden, eine Forderung a.; b) durch gerichtliche Klage zwingen, etw. aufzugeben, zu verlassen: sie wurden aus ihrer Woh