ausklagen
Morphologie:
| aus|klag|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet nicht ab |
| Präfix: aus |
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Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
ausklagen
- -ung-Form von:
Ausklagung
- Form(en):
ausgeklagt,
ausklagen,
auszuklagen,
ausgeklagte,
ausklagte,
ausgeklagten,
ausklagtest,
ausklage,
ausklagend,
ausklaget,
ausklagt,
ausklagten,
ausgeklagter,
ausklagtet,
ausklagest,
ausklagst
Ausklagen
Morphologie:
| aus|klag|en |
| aus|klag|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Stammform: Ausklage |
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[sw.V.; hat]:
1. (geh.) a) klagend vorbringen, äußern: sein Leid a.; b) [a. + sich] sein Leid klagen, sich klagend aussprechen: sie hatte das Bedürfnis, sich auszuklagen; c) aufhören zu klagen [meist in einer zusammengesetzten Zeitform]: es dauerte lange, bis er ausgeklagt hatte.
2. (Rechtsspr.) a) durch gerichtliche Klage eintreiben, einklagen: die Miete, Schulden, eine Forderung a.; b) durch gerichtliche Klage zwingen, etw. aufzugeben, zu verlassen: sie wurden aus ihrer Woh