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vorlegen

Morphologie: vor|leg|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Präfix: vor
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[sw. V.; hat]:

1. etw. vor jmdn. zur Ansicht, Begutachtung, Bearbeitung o.Ä. hinlegen: seinen Ausweis, Zeugnisse v. müssen; jmdm. einen Brief, Vertrag zur Unterschrift v.; die Verteidigung will [dem Gericht] neues Beweismaterial v.; dem Kunden mehrere Muster, Stoffe v.

2. a) etw. schriftlich Ausgearbeitetes unterbreiten, damit darüber Beschluss gefasst wird: der Minister legt dem Parlament das Budget vor; einen Gesetzesentwurf v.; (verblasst:) jmdm., sich selbst eine Frage v.;