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verwahren

Morphologie: ver|wahr|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [spätmhd. verwarn]:

1. a) sicher, sorgfältig aufbewahren: etw. im Schreibtisch, in der Brieftasche, hinter Glas v.; Schmuck in den Tresorschließfächern v.; die Dokumente müssen sorgfältig verwahrt werden; b) (landsch.) etw. für eine Weile, für einen späteren Zeitpunkt aufheben: sie wollte die Schokolade für den Nachmittag v.; ich habe dir den Pudding verwahrt; c) (veraltet) jmdn. gefangen halten; d) (geh. veraltet) sichern (1 a).

2. [v. + sich] mit Nachdru