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Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: ver|wal|ten
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [a: mhd. verwalten]: a) [im Auftrag od. anstelle des eigentlichen Besitzers] betreuen, in seiner Obhut haben, in Ordnung halten: einen Besitz, ein Vermögen, die Kasse, einen Nachlass, ein Haus v.; etw. gut, schlecht, treulich v.; b) etw. verantwortlich leiten, führen: eine Gemeinde, ein Gut v.; die Jugendlichen möchten ihr Jugendzentrum selbst v.; c) (ein Amt o.Ä.) innehaben, bekleiden: ein Amt v.; er verwaltet (versieht) hier die Geschäfte.