verklagen
Morphologie:
| ver|klag|e|n |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| transitiv |
| lautet nicht ab |
| Partizip II mit haben |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
verklagen
- Teilwort von:
auf Schadenersatz verklagen,
wegen Verleumdung verklagen,
jemanden vor Gericht verklagen,
wegen Verleundung verklagen,
jemanden wegen Beleidigung verklagen,
auf Ersatz verklagen,
jemanden wegen etwas verklagen
- -ung-Form von:
Verklagung
- Form(en):
verklagt,
verklagen,
verklagte,
verklagten,
verklage,
verklag,
verklaget,
verklagende,
verklagend,
verklagst,
verklagtest,
verklagenden,
verklagtes,
verklagter,
verklagtet,
verklagest
[sw. V.; hat] [mhd. verklagen = zu Ende klagen, vollständig klagen; vergessen; aufhören zu beklagen, verschmerzen; anschuldigen]:
1. gegen jmdn. vor Gericht klagen, einen Rechtsanspruch geltend machen: einen Arzt, die Firma auf Schadenersatz v.; er wurde wegen Körperverletzung verklagt.
2. (landsch.) sich über jmdn. bei jmdm. beschweren: seine Klassenkameraden beim Lehrer v.