Weiteres Nachschlagewerk   de-deDE-CN   en-cnEN-CN   leoLEO   googleGoogle   wikiWIKI

verklagen

Morphologie: ver|klag|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:




[sw. V.; hat] [mhd. verklagen = zu Ende klagen, vollständig klagen; vergessen; aufhören zu beklagen, verschmerzen; anschuldigen]:

1. gegen jmdn. vor Gericht klagen, einen Rechtsanspruch geltend machen: einen Arzt, die Firma auf Schadenersatz v.; er wurde wegen Körperverletzung verklagt.

2. (landsch.) sich über jmdn. bei jmdm. beschweren: seine Klassenkameraden beim Lehrer v.