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erweisen

Morphologie: er|weis|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
reflexiv
transitiv
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erweisen

Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
reflexiv
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erweisen

Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
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[st.V.; hat] [mhd. erwisen= anweisen; refl. = sich zeigen, kundtun]:

1. nachweisen, beweisen: jmds. Unschuld e.; es ist noch nicht erwiesen, ob er Recht hat; etw. als erwiesen ansehen.

2. [e.+ sich] sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd., etw.) herausstellen: sich dankbar gegen jmdn. e.; die Nachricht hat sich als falsch erwiesen; du hast dich als wahrer Freund erwiesen.

3. zuteil werden lassen, bezeigen: jmdm. Achtung e.; du hast mir damit einen schlechten Diens