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flattern

Morphologie: flatt|er|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
Partizip II mit sein
lautet nicht ab
intransitiv
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:


FLATTERN

Morphologie: flatt|er|n
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[sw.V.] [frühnhd. flatern, mhd. vladeren, wohl verw. mit Falter]:

1. a) unruhig-taumelig irgendwohin fliegen [ist]: ein Vogel flattert durch das Zimmer; b) mit den Flügeln in kurzen Abständen schlagen [u. sich hin u. her bewegen] [hat].

2. (von Blättern, Papierstücken o.Ä.) vom Wind od. Luftzug bewegt weitergetragen werden [ist]: die Blätter flatterten durch die Luft; Ü eine Einladung ist mir auf den Tisch geflattert (ich habe sie unvermutet, unerwartet bekommen).