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erlassen

Sachgebiet: Jura
Morphologie: er|lass|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:




[st.V.; hat] [2: mhd. , ahd. , zu lassen]:

1. amtlich bekannt machen, verkünden: ein Gesetz, eine Verfassung, eine Amnestie, einen Befehl, ein Verbot e.

2. jmdn. von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen: jmdm. den Rest der Strafe e.; erlassen Sie es mir, näher darauf einzugehen!