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Morphologie: ein|trag|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
Präfix: ein
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:


[st.V.; hat]:

1. a) in etw. schreiben: jmdn., sich in die/(seltener:) der Teilnehmerliste e.; der Posten wurde auf dem falschen Konto eingetragen; b) (als Markierungen o.Ä.) einzeichnen: Orte auf dem Messtischblatt e.; c) (Amtsspr.) in Bezug auf etw. eine rechtsgültige o.ä. Eintragung vornehmen: das Haus ins Grundbuch e.; eine Firma ins Handelsregister e.; ein eingetragenes Warenzeichen (beim Patentamt registriertes Warenzeichen, dessen Verwendung nur dem Inhaber gestattet ist).
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