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bezeugen

Morphologie: be|zeug|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [1: mhd. beziugen]:

1. über, für etw. Zeugnis ablegen; etw. als Zeuge erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen: er hat den Tatbestand unter Eid bezeugt; ich kann [dir] b., dass...; der Ort ist schon im

8.Jh. bezeugt (urkundlich nachgewiesen); seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit.

2. (seltener) bezeigen (1).