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bezichtigen

Morphologie: be|zicht|ig|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [zu mhd. beziht= Beschuldigung, ahd. biziht= Verdachtszeichen, zu: bizihan= beschuldigen, zu zeihen]: jmdm. in anklagender Weise die Schuld für etw. geben; beschuldigen: jmdn., sich [selbst] des Diebstahls b.; ich bezichtige dich der Treulosigkeit; er wurde bezichtigt, gestohlen zu haben.