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betrügen

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: bet|rüg|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
intransitiv
Stammform: betragen
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[st.V.; hat] [mhd. betriegen, ahd. bitriugan, zu trügen]: a) bewusst täuschen, irreführen, hintergehen: einen Kunden, Geschäftspartner, eine Firma b.; sich selbst b. (sich Illusionen hingeben, sich etw. vormachen); er betrügt nicht; sie hat ihren Mann betrogen (die Ehe gebrochen); b) durch Betrug um etw. bringen: jmdn. um 100 Mark b.; jmdn. um sein Recht b.; sich um seinen gerechten Lohn betrogen sehen; Ü seine Hoffnung war nicht betrogen (enttäuscht) worden.