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beschuldigte

Morphologie: be|schuld|ig|t|e
Grammatikangaben: Wortart: Verb
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der u. die; -n, -n [Dekl. Abgeordnete]: jmd., der wegen einer Sache, einer Tat beschuldigt wird, gegen den ein Strafverfahren betrieben wird: dem -n wird Rechtsschutz gewährt.