Vorlage
Sachgebiet: |
Jura |
| Nachname |
| Allgemeine Literaturwissenschaft |
| Dokumente |
Morphologie:
| vor|lag|e |
| vor|lag|e |
Grammatikangaben: |
Wortart: Eigenname |
| Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: weiblich |
| Flexion:
die Vorlage, der Vorlage, der Vorlage, die Vorlage
die Vorlagen, der Vorlagen, den Vorlagen, die Vorlagen
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|
Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
Abgabe,
Abspiel,
Angebot,
Antrag,
Bettelbrief,
Bittgesuch,
Bittschrift,
Dessin,
Eingabe,
Flanke,
Gesetzesvorlage,
Gesuch,
Modell,
Muster,
Musterstück,
Musterzeichnung,
Petition,
Schablone,
Schema,
Vorbild,
Vorschlag,
Zeichnung,
Zuspiel
- vergleiche:
Dessin,
Layout,
Modell,
Muster,
Original,
Schablone,
Schema
- ist Synonym von:
Antrag,
Bittgesuch,
Dessin,
Faksimile,
Flanke,
Matrize,
Modell,
Muster,
Original,
Paß,
Quelle,
Raster,
Rohling,
Schablone,
Schablone,
Schema,
Unterlage,
Urtext,
Vorbild
- wird referenziert von:
Dessin,
Norm,
Original,
Schablone,
Schema
Links zu anderen Wörtern:
- falls positiv bewertet
Originalvorlage,
Supervorlage,
Hauptvorlage
- Grundform:
Vorlage
- Antonym von:
Nichtvorlage
- Teilwort von:
bei Vorlage,
Vorlage eines Berichts,
gegen Vorlage von,
erste Vorlage,
Vorlage des Abschlusses,
Vorlage von Dokumenten,
Vorlage der Dokumente,
eine Vorlage unterbreiten,
Vorlage eines Wechsels zum Akzept,
Akzept bei Vorlage,
gegen Vorlage des Talon,
bei Vorlage der Dokumente,
Vorlage einer Gesetzesänderung,
einen Wechsel bei Vorlage einlösen,
Zahlung bei Vorlage,
verzögerte Vorlage,
durch Vorlage eines solchen Dokuments,
Datum der Vorlage des Wechsels,
bei Vorlage fällig werden,
zahlbar bei Vorlage,
eine Tratte bei Vorlage einlösen,
Vorlage zum Akzept,
Oscar Wilde Vorlage,
nach einer Vorlage zuschneiden,
bei Vorlage honorieren,
Vorlage eines Wechsels,
fällig bei Vorlage,
bei Vorlage akzeptieren,
Vorlage des Wertpapiers,
zahlbar bei Vorlage der Dokumente,
Vorlage zur Zahlung,
Scheck ist zahlbar bei Vorlage,
nochmalige Vorlage,
bei Vorlage zahlbar
- Form(en):
Vorlage,
Vorlagen
die; -, -n:
1. [o.Pl.] das Vorlegen (1): der Betrag ist zahlbar bei V. [des Schecks]; die Karten werden nur gegen V. eines Ausweises ausgehändigt; eine Bescheinigung zur V. beim Finanzamt.
2. (bes. von Gesetzen) Entwurf, der [einer beratenden Körperschaft] zur Beschlussfassung vorgelegt wird: eine V. für ein neues Gesetz ausarbeiten, einbringen, beraten, ablehnen; die Opposition stimmte der V. zu.
3. a) etw., was bei der Anfertigung von etw. als Muster, Grundlage, Mode