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Hausmacht

Sachgebiet: Mittelalter
Morphologie: haus|mach|t
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Hausmacht, der Hausmacht, der Hausmacht, die Hausmacht
die Hausmächte, der Hausmächte, den Hausmächten, die Hausmächte
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die [o.Pl.]:

1. (früher) Territorien, die sich im erblichen Besitz des [regierenden] Fürstengeschlechts befinden.

2. (innerhalb einer Institution) auf Personen basierende Macht, über die jmd. fest verfügt u. mit der er politische, wirtschaftliche Ziele durchzusetzen vermag: eine solide H. half dem Politiker ins Ministeramt.