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Hausrecht

Sachgebiet: Jura
Strafrecht
Morphologie: haus|recht
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
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HAUSRECHT



das (Rechtsspr.): Recht des Besitzers od. Benutzers einer Wohnung od. eines Hauses, jmdm. zu verbieten, die Wohnung od. das Haus zu betreten od. sich darin aufzuhalten: von seinem H. Gebrauch machen.