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zusichern

Morphologie: zu|sich|er|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Präfix: zu
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[sw. V.; hat]: [offiziell] etw. Gewünschtes od. Gefordertes als sicher zusagen; garantieren (a): jmdm. etw. [feierlich, vertraglich] z.; jmdm. Diskretion, seine Hilfe, finanzielle Unterstützung, freies Geleit, Straffreiheit z.; Ü die in der Verfassung zugesicherten (verbrieften) Rechte.