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zurichten

Morphologie: zu|richt|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Präfix: zu
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[sw. V.; hat]:

1. (landsch., Fachspr.) für einen bestimmten Zweck aufbereiten, bearbeiten, zurechtmachen; zum Gebrauch, zur Benutzung herrichten: das Frühstück z.; er war dabei, die Bretter für die Regale zuzurichten.

2. a) verletzen; durch Verletzungen in einen üblen Zustand bringen: sie haben ihn bei der Schlägerei schrecklich zugerichtet; b) stark beschädigen, abnutzen: die Kinder haben die Möbel schon ziemlich zugerichtet.