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zuhanden

Morphologie: zu|hand|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Adverb
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[eigtl.= zu den Händen]: I. [Präp. mit Gen., seltener auch Adv. in Verbindung mit ?von?] (schweiz.):

1. zur Weiterbehandlung, Beschlussfassung durch: der Gemeinderat hat einen Antrag z. der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet.

2. a) gegenüber: er wehrte sich z. der Versammlung gegen diesen Vorwurf; b) anlässlich.

3. a) zu Händen (Hand 1): an die Personalabteilung, z. Herrn U.; b) für: ein großes Lob z. der freiwilligen Helfer. II. *jmdm. z. sein (selten; jm