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zubilligen

Morphologie: zu|bill|ig|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Präfix: zu
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Zubilligen



[sw. V.; hat]: jmdm. etw., bes. ein Recht, einen Vorteil o.Ä. zuteil werden lassen, zugestehen, gewähren: jmdm. eine Entschädigung, mildernde Umstände z.; den Gemeinden Autonomie z.