verweisen
Morphologie:
| ver|weis|e|n |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
abschieben,
andeuten,
anspielen,
ausbürgern,
ausbürgern,
aussiedeln,
ausweisen,
ausweisen,
beanstanden,
bemängeln,
deportieren,
expatriieren,
fortjagen,
hinauswerfen,
hindeuten,
hinweisen,
hinweisen,
hinzeigen,
korrigieren,
mißbilligen,
reklamieren,
rügen,
säubern,
tadeln,
umsiedeln,
verbannen,
versprengen,
verstoßen,
vertreiben
- ist Synonym von:
abfertigen,
schmähen,
tadeln
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
verweisen
- -ung-Form von:
Verweisung,
verweisung
- Form(en):
verwies,
verweist,
verwiesen,
verweisen,
verweise,
verweisend,
verweisenden,
verwiesenen,
verweisende,
verwiesene,
verweisendem,
verweis,
verwiese,
verweiset,
verweisest,
verwiesener,
verweisendes,
verweisender,
verwiest,
verwieset,
verwiesest
- Untereinträge:
verweisen,
verweisen
verweisen
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet ab |
| transitiv |
|
Links zu anderen Wörtern:
verweisen
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet ab |
| transitiv |
|
Links zu anderen Wörtern:
- Haupteintrag (Polysem):
verweisen
- Teilwort von:
verweisen auf,
des Landes verweisen,
verweisen an,
auf etwas verweisen,
ins Reich der Fabel verweisen,
vom Spielfeld verweisen,
von der Anstalt verweisen,
an jemanden zurück verweisen,
verweisen an jemanden,
des Spielfelds verweisen,
außer Landes verweisen
[st. V.; hat] [1: mhd. , ahd. , zu mhd. , ahd.= strafen, peinigen, verw. mit wissen u. eigtl.= eine Schuld wahrnehmen, ein Vergehen bemerken; 26: mhd. verwisen, zu: wisen, weisen; die beiden Verben sind seit dem 1
5.Jh. formal zusammengefallen]:
1. (geh.) a) zum Vorwurf machen; vorhalten: die Mutter verwies der Tochter die vorlauten Worte; b) verbieten: jmdm. seine Verhaltensweise v.; c) tadeln: jmdn. mild v.; sie verweist die Kinder, wenn sie nicht hören; ein verweisender Blick.