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vertreiben

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: ver|treib|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet ab
Partizip II mit haben
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VERTREIBEN



[st. V.; hat] [mhd. vertriben, ahd. fartriban]:

1. a) zum Verlassen eines Ortes zwingen: Menschen aus ihren Häusern, aus ihrer Heimat, von Haus und Hof v.; durch Pogrome vertriebene Juden; ich wollte sie nicht von ihrem Platz v. (scherzh.; wollte sie nicht veranlassen wegzugehen, aufzustehen); hoffentlich habe ich Sie nicht vertrieben (gehen Sie nicht meinetwegen fort)?; Ü sie hat mit ihren Launen die Kunden vertrieben; b) (bes. [lästige] Tiere) verscheuchen, verjagen: Mücken v.; die