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verweigern

Morphologie: ver|weig|er|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat]:

1. a) (etw. von jmdm. Gefordertes, Erwartetes o.Ä.) nicht gewähren, geben, ausführen; ablehnen (5): jmdm. die Erlaubnis, die Einreise, eine Hilfeleistung v.; jmdm. ein Visum v.; man hat ihm verweigert, das Haus zu betreten; Annahme verweigert (Vermerk auf zurückgehenden Postsendungen); der Patient verweigert die Nahrung[saufnahme]; den Gehorsam v.; den Befehl v. ([von Soldaten] sich einem Befehl widersetzen); er hat den Wehrdienst verweigert; b) [v. + sich] sich versch