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verpflichten

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: ver|pflicht|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [mhd. verphlichten]:

1. a) durch eine bindende Zusage auf etw. festlegen; versprechen lassen, etw. zu tun: jmdn. feierlich, durch Eid v.; Beamte auf die Verfassung v.; jmdn. zu Stillschweigen v.; sie hat ihn dazu/(selten:) darauf verpflichtet, die Aufsicht zu übernehmen; b) [v. + sich] etw. ganz fest zusagen; versprechen, etw. zu tun: sich vertraglich v., die Arbeit zu übernehmen; er hat sich, er ist zu dieser Zahlung verpflichtet.

2. a) für eine bestimmte, bes.