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verordnen

Morphologie: ver|ordn|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat]:

1. als Arzt bestimmte Maßnahmen für einen Patienten festlegen; ärztliche Anordnungen treffen: jmdm. ein Medikament, eine Kur, eine Diät, Bäder, Massagen v.; der Arzt hat mir eine Brille, Bettruhe verordnet.

2. (selten) von amtlicher, dienstlicher Seite anordnen, festsetzen; verfügen; dekretieren: strenge Maßnahmen v.; jmdm. Stillschweigen v.