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vermitteln

Sachgebiet: Telekommunikation
Ökonomie
Morphologie: ver|mitt|el|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
intransitiv
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [zu mitteln]:

1. (zwischen Gegnern) eine Einigung erzielen; intervenieren (1): in einem Streit, zwischen streitenden Parteien v.; sie hat in die Auseinandersetzung vermittelnd eingegriffen.

2. zustande bringen, herbeiführen: ein Zusammentreffen der Gegner v.; eine Ehe, Bekanntschaft v.; sie vermittelt Aktiengeschäfte.

3. a) dafür sorgen, dass jmd. etw., was er anstrebt, bekommt: jmdm. eine Stelle, einen Posten, einen Auftrag v.; jmdm. eine Wohnung, ein Zi