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vermieten

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: ver|miet|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [mhd. vermieten, ahd. farmietan]: (den Gebrauch, die Benutzung von etw., bes. Wohnungen) einem anderen für eine bestimmte Zeit gegen ein (vertraglich) festgesetztes Entgelt überlassen: Autos, Boote, sein Haus v.; Zimmer [mit Frühstück] zu v.!; jmdm., an jmdn. eine Wohnung v.; [auch o. Akk.-Obj.:] sie werden nicht v.