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verlauten

Morphologie: ver|laut|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
Partizip II mit sein
intransitiv
lautet nicht ab
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Verlauten

Morphologie: ver|laut|en



[sw. V.] [mhd. verluten]:

1. bekannt geben, äußern [hat]: der Ausschuss hat noch nichts verlautet.

2. bekannt werden; an die Öffentlichkeit dringen [ist]: wie verlautet, kam es zu Zwischenfällen; aus amtlicher Quelle verlautet, dass die Umgehungsstraße nun doch gebaut werden soll; [auch unpers.:] es verlautete (hieß), dass er verunglückt sei.