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verleihen

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: ver|leih|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet ab
Partizip II mit haben
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[st. V.; hat] [mhd. verlihen, ahd. farlihan]:

1. [gegen Gebühr] vorübergehend einem anderen überlassen, zur Verfügung stellen: Boote, Fahrräder, Videokassetten v.; ich verleihe meine Bücher nicht gerne; die Bank verleiht Geld an ihre Kunden.

2. (zur Auszeichnung) überreichen: jmdm. einen Orden, Titel, Preis v.

3. (geh.) geben: seinen Worten Nachdruck v.; die Wut verlieh ihr neue Kräfte.