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vereidigen

Morphologie: ver|eid|ig|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [spätmhd. vereidigen]: jmdn. durch Eid auf, zu etw. verpflichten; jmdm. einen Eid abnehmen: Rekruten, Soldaten v.; einen Zeugen vor Gericht v.; der Präsident wird auf die Verfassung vereidigt; ein vereidigter Sachverständiger, Dolmetscher.