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vereinbaren

Sachgebiet: Computer
Morphologie: ver|ein|bar|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Wortart: Adjektiv
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Stammform: vereinbar
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[sw. V.; hat] [mhd. vereinb?ren, zu: einb?ren= vereinigen, zu: einb?re= einhellig, einträchtig]:

1. abmachen (2), verabreden (1), in einem gemeinsamen Beschluss festlegen: ein Treffen, einen Termin [mit jmdm.] v.; einen Preis für etw. v.; es war vereinbart worden, dass ...; er gab das vereinbarte Zeichen; eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung.

2. in Übereinstimmung, in Einklang bringen (meist verneint): diese Forderung war mit seinen Vorstellungen nicht zu v.; das kann ic