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verbieten

Morphologie: ver|biet|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet ab
Partizip II mit haben
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VERBIETEN



[st. V.; hat] [mhd. verbieten, ahd. farbiotan]:

1. a) etw. für nicht erlaubt erklären; etw. zu unterlassen gebieten; untersagen: jmdm. etw. [ausdrücklich] v.; ich verbiete dir, ihn zu besuchen; du hast mir gar nichts zu v.!; sie hat ihm das Haus verboten (hat ihm verboten, es zu betreten); ein verbotener Weg (ein Weg, der von Fremden, Unbefugten nicht benutzt werden darf); [in formelhaften Aufschriften:] Betreten [des Rasens] verboten!; Rauchen [polizeilich] verboten!; Durchfahrt verb