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verbilligen

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: ver|bill|ig|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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Verbilligen

Morphologie: ver|bill|ig|en



[sw. V.; hat]:

1. billiger machen: die Herstellung v.; [häufig im

2. Part.:] verbilligte Butter; verbilligter Eintritt für Kinder; zu verbilligten (reduzierten) Preisen.

2. [v. + sich] billiger werden: das Benzin, die Produktion hat sich verbilligt.