veranlagen
Morphologie:
| ver|an|lag|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| transitiv |
| lautet nicht ab |
| Partizip II mit haben |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
veranlagen
- Teilwort von:
gemeinsam veranlagen,
kann schwer zu veranlagen sein,
neu veranlagen,
getrennt veranlagen,
jemanden steuerlich veranlagen,
Besitz steuerlich veranlagen
- -ung-Form von:
Veranlagung,
veranlagung
- Form(en):
veranlagt,
veranlagte,
veranlagten,
veranlagter,
veranlagen,
veranlagtes,
veranlagenden,
veranlagtem,
veranlagende,
veranlagest,
veranlagst,
veranlage,
veranlag,
veranlagtest,
veranlagend,
veranlagtet,
veranlaget
Veranlagen
[sw. V.; hat] [zu veraltet Anlage = Steuer]:
1. (Steuerw.) für jmdn. die Summe, die er zu versteuern hat, u. seine sich daraus ergebende Steuerschuld festsetzen: die Ehegatten werden gemeinsam [zur Einkommensteuer] veranlagt; sie wurde mit 80000 Mark veranlagt.
2. (Wirtsch. österr.) anlegen (6 a).