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veranlagen

Morphologie: ver|an|lag|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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Veranlagen



[sw. V.; hat] [zu veraltet Anlage = Steuer]:

1. (Steuerw.) für jmdn. die Summe, die er zu versteuern hat, u. seine sich daraus ergebende Steuerschuld festsetzen: die Ehegatten werden gemeinsam [zur Einkommensteuer] veranlagt; sie wurde mit 80000 Mark veranlagt.

2. (Wirtsch. österr.) anlegen (6 a).