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verantworten

Morphologie: ver|antwort|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
reflexiv
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [mhd. verantwürten, verantworten = (vor Gericht) rechtfertigen, eigtl.= (be)antworten]:

1. es auf sich nehmen, für die eventuell aus etw. sich ergebenden Folgen einzustehen; vertreten: eine Maßnahme, Entscheidung v., zu v. haben; das ist nicht zu v.; ich kann das [ihr gegenüber, vor Gott, mir selbst, meinem Gewissen] nicht v.; [im

2. Part.:] das Unternehmen haftet voll für die von ihm verantworteten Mängel.

2. [v. + sich] sich [als Angeklagter] rechtfe