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unterbrechen

Morphologie: unter|brech|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet ab
Partizip II mit haben
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[st. V.; hat]:

1. a) eine Tätigkeit o.Ä., die noch nicht zu Ende geführt ist, vorübergehend nicht mehr weiterführen: seine Arbeit, sein Studium u.; den Urlaub [für mehrere Tage] u.; b) durch Fragen, Bemerkungen o.Ä. bewirken, dass jmd. beim Sprechen innehält: er unterbrach sie, ihren Redestrom [mit Fragen]; c) in dem gleichmäßigen Ablauf von etw. plötzlich als Störung o.Ä. zu vernehmen sein: ein Schrei unterbrach das Schweigen.

2. (eine bestehende Verbindung) vorübe