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tilgen

Sachgebiet: Elektronik
Ökonomie
Morphologie: tilg|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [mhd. til(i)gen, ahd. tiligon [ angelsächs. dilegian [ lat. delere= vernichten; (Geschriebenes) auslöschen]:

1. (geh.) als fehlerhaft, nicht mehr gültig, als unerwünscht gänzlich beseitigen; auslöschen, ausmerzen: eine Aktennotiz t.; die Spuren seiner Tat t.; Ü jmdn. aus der Erinnerung t.

2. (Wirtsch., Bankw.) durch Zurückzahlen beseitigen, ausgleichen, aufheben: ein Darlehen [durch monatliche Ratenzahlungen nach und nach] t.; Ü eine Schmach t.