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unterbelegen

Morphologie: unter|be|leg|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat; nur im Inf. u.

2. Part. gebr.]: (Hotels, Krankenhäuser o.Ä.) mit [wesentlich] weniger Personen belegen, als es von der Kapazität her möglich ist: die Hotels waren zu 30 Prozent unterbelegt.