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gewähren

Morphologie: ge|währ|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
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[sw.V.; hat] [mhd. (ge)wern, ahd. (gi)weren, wahrsch. zu wahr]:

1. a) [jmdm. etw., was er erbittet od. wünscht, aus Machtvollkommenheit] großzügigerweise geben, zugestehen: jmdm. eine Audienz, ein Interview g.; dem Angestellten Kredit, eine [Zahlungs]frist, einen Vorschuss g.; jmdm. eine Vergünstigung, in etw. Einblick g.; einem Flüchtling Schutz, Asyl, Unterkunft g.; die gewährten Subventionen; b) einer Bitte o.Ä. entsprechen, sie zulassen, erfüllen: jmdm. einen Wunsch, ein Gesu