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Gewalt

Sachgebiet: Nachname
Allgemeines Politische Theorie
Bevölkerung Sozialstruktur Soziale Situation Soziale Bewegungen
Motive
Literarische Motive Stoffe Gestalten
Strafrecht
Morphologie: ge|walt
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Wortart: Eigenname
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Gewalt, der Gewalt, der Gewalt, die Gewalt
die Gewalten, der Gewalten, den Gewalten, die Gewalten
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die; -, -en [mhd. gewalt, ahd. (gi)walt, zu walten]:

1. Macht, Befugnis, das Recht u. die Mittel, über jmdn., etw. zu bestimmen, zu herrschen: die staatliche, richterliche, elterliche, priesterliche, göttliche G.; die Teilung der -en in gesetzgebende, richterliche und ausführende G.; etw. in seine G. bringen; jmdn. in seiner G. haben; sie stehen völlig in, unter seiner G. (werden völlig von ihm beherrscht, unterdrückt, sind ganz von ihm abhängig); Ü die G. über sein Fahrzeug ver