freisprechen
| Morphologie:
| frei|sprech|en |
| Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
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| Partizip II mit haben |
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| lautet ab |
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| transitiv |
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| Präfix: frei |
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Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
freisprechen
- Teilwort von:
aus Mangel an Beweisen freisprechen,
einen Angeklagten freisprechen,
jemanden mangels Beweises freisprechen,
jemanden von der Sünde freisprechen,
jemanden von einer Anklage freisprechen
- -ung-Form von:
Freisprechung
- Form(en):
freigesprochen,
freisprechen,
freizusprechen,
freisprach,
freigesprochenen,
freigesprochene,
freispricht,
freisprachen,
freispreche,
freigesprochener,
freisprechenden,
freisprechende,
freisprechend,
freisprichst,
freispräche,
freisprächen,
freisprächet,
freisprechendes,
freisprechet,
freisprachst,
freisprächest,
freisprechest,
freisprecht,
freispracht
[st.V.; hat]:
1. (Rechtsspr.) durch Gerichtsurteil vom Vorwurf der Anklage befreien: der Angeklagte wurde freigesprochen; Ü vom Vorwurf der Eitelkeit ist sie nicht ganz freizusprechen.
2. (Handw.) nach bestandener Prüfung zum Gesellen od. Facharbeiter erklären: zwanzig Azubis wurden freigesprochen.