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Koalitionsfreiheit

Sachgebiet: Staatsrecht Verfassungsrecht
Morphologie: koal|it|i|on|s|frei|heit
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die [o.Pl.]: das Recht, Vereine u. Gesellschaften zu gründen, bes. im Rahmen des Arbeitslebens das Recht der Arbeitnehmer u. Arbeitgeber, sich zur Vertretung ihrer sozialen Interessen in Vereinigungen zusammenzuschließen; Vereinigungsfreiheit.